Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, mit der Kanuschule Funkajaks den Kanu- und Outdoorsport auszuüben. Wir bringen unser gesamtes „Know How“ und unsere Erfahrung ein, um Ihnen einen gelungenen Urlaub bzw. eine gelungene Veranstaltung zu gewährleisten. Die von Funkajaks eingesetzten Kursleiter und Tourenguides sind durch sorgfältige Vorbereitungen bemüht, Ihren Kurs bzw. Ihre Tour oder Veranstaltung zu einem vollen Erfolg werden zu lassen. Dazu gehören auch klare rechtliche Vereinbarungen zwischen Ihnen als Teilnehmer/in und uns als Veranstalter. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen hierbei helfen und ergänzen die Paragraphen 651 ff des BGB / Reisevertragsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil 1 / 1979 und gelten für alle Verträge, die zwischen Andreas Schultz – Funkajaks, Laffertstr. 5, 21339 Lüneburg und unseren Kunden geschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Geschäftsbedingungen vor einer Buchung sorgfältig durchzulesen.
§1. Geltungsbereich, Vertragssprache, Definition
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Andreas Schultz – Funkajaks, Laffertstr. 5, 21339 Lüneburg (im Folgenden „Funkajaks“, „Wir“ oder „Uns“ genannt) und unseren Kunden geschlossen werden. Vertragssprache ist Deutsch. Ist in unseren AGB von Kursen bzw. Touren die Rede, sind alle bei uns buchbaren Outdoor- Aktivitäten wie Kajakkurse, Kanutouren, gemischte Veranstaltungen oder sonstige Outdoor- Veranstaltungen und Events gemeint.
Stehendes und fließendes Wasser kann Teilnehmer/innen vor Probleme stellen. Wir sind permanent bemüht, Schwierigkeiten und Gefahren für die Teilnehmer/innen auszuschalten. Sollten sie jedoch unvermeidbar sein, werden wir auf mögliche Gefahren und Risiken hinweisen. Grundsätzlich gilt, dass jede/r Teilnehmer/in für sich selbst über die Befahrung einer bestimmten Stelle entscheiden muss. Diese Eigenverantwortung gilt bei allen Reisen, Veranstaltungen und Situationen, soweit die Umstände vor Ort es zulassen. Bei Zwangs- oder Gefahrensituationen ist der Kursleitung unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme erfolgt generell auf eigene Gefahr und Verantwortung. Falls Sie sich trotz aller Bemühungen einmal ärgern sollten, sollten Sie sich rechtzeitig an die Kursleitung wenden und uns Gelegenheit geben, die Ursache dieses Ärgers aus der Welt zu schaffen.
§2. Anmeldung, Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung zu den Kursen und Veranstaltungen bei Funkajaks erfolgt schriftlich bzw. per E-Mail und mit dem Eingang der Kursgebühr in voller Höhe. Auf Wunsch wird per Post oder E-mail ein entsprechendes Anmeldeformular zugesandt. Mit der Kursanmeldung bietet der/die Teilnehmer/in Funkajaks den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sofern der/die Anmeldende, durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung ermächtigt, zusätzliche Teilnehmer/innen anmeldet, steht er/sie für deren Vertragspflicht ebenso ein, wie für seine/ihre eigene.
Der Reisevertrag kommt ausdrücklich durch die schriftliche Buchungsbestätigung schriftlich oder per Mail von Funkajaks an den/die Kursteilnehmer/in zustande. Mündliche oder telefonische Vorabauskünfte über die Verfügbarkeit von Reiseleistungen sind nicht verbindlich.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages vor, das für die Dauer von 10 Tagen verbindlich ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der/die Kursteilnehmer/in innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Funkajaks die Annahme erklärt, was auch durch die Zahlung des Kurspreises geschehen kann.
Wenn auf dem Anmeldeformular eine Anzahlung auf den Kurspreis ausgewiesen ist, so ist die Restzahlung der Kursgebühr bis spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn zu begleichen.
§3. Leistungen und Preise
Funkajaks bietet für den Kurspreis die beschriebenen Leistungen bei eigener Anreise und Verpflegung an. Die Leistungsverpflichtung von Funkajaks ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung mit dem für den Zeitpunkt gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Werden unsere Leistungen infolge höherer Gewalt (z.B. Wetter, Wasserstand, Flora und Fauna…) eingeschränkt, so kann dies keinen Grund zur Minderung darstellen. Zu ändernde oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Funkajaks.
§4. Zahlung
Ohne vollständige Bezahlung des Kurs-/ Reisepreises besteht kein Anspruch des/der Kursteilnehmer/in auf Inanspruchnahme der Leistungen und keine Leistungsverpflichtung für Funkajaks.
§5. Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Kurs- bzw. Veranstaltungsbeschreibung von Funkajaks. Bei der Bestimmung des Umfangs der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuelle besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Änderungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind gestattet, sofern diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Kurses nicht beeinträchtigen. Funkajaks ist verpflichtet, den/die Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist.
Abweichungen einzelner Leistungen, welche nach Vertragsabschluss notwendig werden, die erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, berechtigen sowohl den Kunden als auch Funkajaks zur Kündigung des Vertrages. Ebenso behält sich Funkajaks vor, den Kurspreis bis zu einer Frist von 21 Tagen vor Kursbeginn aus sachlich berechtigten Gründen zu ändern. Bei Preisänderungen von über 10 % des Kurspreises ist der/die Kursteilnehmer/in innerhalb einer Frist von 10 Tagen zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter/innen sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.
§6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Der/die Kursteilnehmer/in kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dem Kurs bzw. der Tour zurücktreten. Wir empfehlen dringend, diesen Rücktritt schriftlich zu erklären. Funkajaks kann als Ersatz für die getroffenen Kursvorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschal berechnen. Die Stornierung einer Tour kann nur durch den Verbraucher erfolgen, der die Tour gebucht hat und nur per E-Mail oder Post (maßgeblich für die untenstehenden Fristen ist der Eingang bei uns). Bei Stornierung fallen die folgenden Kosten pro abgesagtem Tourteilnehmer an:
Stornierung bis zum 31. Tag vor Tourbeginn: 25 % des Tourpreises. Stornierung vom 30. bis zum 15. Tag vor Tourbeginn: 50 % des Tourpreises. Stornierung vom 14. bis zum 7. Tag vor Tourbeginn: 75 % des Tourpreises. Stornierung ab dem 6. Tag vor Tourbeginn: 100 % des Tourpreises. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt zum Kurs ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt gilt und daher der Kunde verpflichtet ist, den vollen Kurspreis zu bezahlen.
Bis zum Beginn des Kurses kann der/die Kursteilnehmer/in sich bei der Durchführung des Kurses durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch tatsächlich entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Funkajaks kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Touranforderungen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
§7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die Kursteilnehmer/in einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. durch Verletzung während der Veranstaltung, Ermüdungserscheinungen…), so behalten wir den Anspruch auf den Kurspreis. Es besteht auch kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, es liegt in unserem Ermessen, für einzelne ausgefallene Kursleistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
§8. Rücktritt und Kündigung durch Funkajaks
Funkajaks kann in folgenden Fällen vor Antritt des Kurses vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Antritt des Kurses den Vertrag kündigen:
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Kursteilnehmer/in den Kurs bzw. die Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein/eine Teilnehmer/in den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, so gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Kurspreis, es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
Wir treten vom Vertrag zurück:
Bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der Kursbeschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl, die je nach Art der Unternehmung unterschiedlich ist und von uns erfragt werden kann. Im Interesse aller sind wir jedoch bemüht, eine Entscheidung möglichst frühzeitig zu treffen. Sollte bis 14 Tage vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung des Kurses bei entsprechender Preisänderung stattfinden.
Bei Ausfall der Kursleitung.
Treten wir vom Vertrag zurück, so ist Funkajaks verpflichtet, die Kunden unverzüglich von der Nichtdurchführung des Kurses bzw. der Veranstaltung zu unterrichten und den bisher gezahlten Kurspreis in voller Höhe zurückzuerstatten.
§9. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
Funkajaks erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Mitarbeitern zu vertreten. Dem besonderen Charakter unserer Touren, Kurse und Veranstaltungen entsprechend erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Haftung von Funkajaks, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubter Handlung und Gefährdungshaftung, ist gegenüber dem/der Kursteilnehmer/in auf den dreifachen Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder Funkajaks für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Funkajaks gegenüber dem/der Tourteilnehmer/in ebenfalls hierauf berufen.
Wir haften nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.
§10. Mitwirkungspflicht
Der/die Kursteilnehmer/in ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Kurse und Touren in freier Natur handelt und Unannehmlichkeiten nicht zum Schadenersatz berechtigen. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, jede Beschädigung zu vermeiden sowie keinen Müll oder sonstige Gegenstände absichtlich in der Natur zu hinterlassen.
Während einer Outdoor-Unternehmung sind alle beteiligten Personen in besonderem Maße eine solidarische Gemeinschaft mit wenigen Rückzugsmöglichkeiten und intensivem persönlichen Kontakt. Auf das Bemühen um gegenseitige Rücksichtnahme sowie respektvollen Umgang mit den verschiedenen Charakteren dieser Gemeinschaft, Ausgleich der verschiedenen Voraussetzungen der Einzelnen und ehrliches, ruhiges und motivierendes Verhalten muss daher besonderer Wert gelegt werden. Sollte ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage sein, die Unternehmung weiter durchzuführen, wird die Situation mit oberster Priorität auf der Sicherheit dieses Teilnehmers und nachgeordneter Priorität auf die weitere Durchführung der Tour gelöst.
Der/die Teilnehmer/in ist des weiteren verpflichtet, uns bzw. unseren Kursleitern eventuelle Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. unsere Kursleiter werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Wird es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§11. Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- und / oder Videoaufnahmen
Auf den Touren werden meist auch Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Wir sind berechtigt, alle Foto- und Videoaufnahmen für unsere eigene Webseite www.funkajaks.de sowie für unseren Blog, aber auch für unsere Auftritte in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Twitter und YouTube zu verwenden und auf diesen Medien zu veröffentlichen. Ebenso sind wir berechtigt, die Foto- und Videoaufnahmen für eigene Werbedrucksachen, Prospekte und Pressemitteilungen zu verwenden, sowie an die Presse zur Veröffentlichung von Artikeln in Printmedien sowie Telemedien (z.B. Webseiten, Seiten in sozialen Netzwerken und in Apps) weiterzugeben. Außerdem dürfen wir die Foto- und Videoaufnahmen auch anderen Teilnehmern in elektronischer Form z.B. auf USB- Sticks oder externen Festplatten zur Verfügung stellen, wobei diese den Teilnehmern nur nach Maßgabe des §12 dieser AGB zur Verfügung gestellt werden können.
§12. Erlaubnis der Nutzung für von uns erhaltenen Foto- und / oder Videoaufnahmen
Von uns zur Verfügung gestellte Foto- und/oder Videoaufnahmen, dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken nach Maßgabe der nachfolgenden Regeln verwendet werden:
Die Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen für den privaten Gebrauch vervielfältigt, bearbeitet, umgestaltet und ausgedruckt werden. Es dürfen im privaten Rahmen auch Kopien, sei es digital oder als Ausdruck, an Familie und Freunde weitergegeben werden, jedoch nicht ohne diese auf die nachstehenden Beschränkungen hinzuweisen.
Die Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen im Rahmen einer privaten Verwendung auf Webseiten, die ausschließlich privaten Zwecken dienen, sowie auf eigenen privaten Seiten in sozialen Netzwerken bzw. privaten Seiten von Freunden (nur natürliche Personen) in sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass unmittelbar bei den Foto- und/oder Videoaufnahmen einen Copyright-Vermerk wie folgt angebracht wird:
Copyright: Andreas Schultz, Funkajaks oder
© Andreas Schultz, Funkajaks oder
(c) Andreas Schultz, Funkajaks
Eine Veröffentlichung in Printmedien ist nicht erlaubt.
Bei Veröffentlichung in privaten Social Media Profilen ist eine Verlinkung auf den jeweiligen Social Media Kanal von Funkajaks notwendig und ausreichend.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Weitergabe der Foto- und/oder Videoaufnahmen oder das öffentliche Zugänglichmachen die Einwilligung der anderen dort abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen notwendig sein kann. Eine solche Einwilligung haben wir für die Zwecke anderer Teilnehmer, die von uns die Aufnahmen erhalten, nicht eingeholt. Es steht daher allein in der Verantwortung des Empfängers der Aufnahmen, zu klären, ob die Einwilligung anderer auf den Foto- und/oder Videoaufnahmen abgebildeter bzw. aufgenommener Personen für eine Weitergabe der Foto- und/oder Videoaufnahmen oder das öffentliche Zugänglichmachen derselben notwendig ist und dafür, diese Einwilligung einzuholen.
Jegliche kommerzielle Nutzung der Foto- und/oder Videoaufnahmen ist ausdrücklich verboten.
§13. Teilnahmevoraussetzungen
Prinzipiell kann jeder an den Kursen und Touren teilnehmen. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass bei ihnen keine körperlichen oder psychischen Gebrechen vorliegen, welche die Teilnahme ausschließen, dass sie schwimmen können und dass sie die Tour selbst sowie das Sportprogramm vor Ort nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antreten. Das Mindestalter ist je nach Unternehmung unterschiedlich und kann von uns erfragt werden.
Die Anreise erfolgt bei all unseren Touren in Eigenregie. Funkajaks ist nicht für die Organisation und Durchführung der An- bzw. Abreise verantwortlich oder für Ausfälle, Verspätungen bzw. etwaige Unglücksfälle haftbar zu machen. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen von Funkajaks erfolgen stets in Form von Mitfahrgelegenheiten und auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche bzw. Schmerzensgelder, die über die Versicherungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Die Lagerung von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen bzw. Zelten oder von uns angemieteten Räumlichkeiten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
§14. Geltendmachung von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der/die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach dem Kurstermin gegenüber Funkajaks geltend zu machen. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass eine Überprüfung möglich ist.
§15. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung sowie die Verjährung richten sich ausschließlich nach den Vorschriften des Kursvertrages. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.
§16. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
§17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages als solcher bleibt bestehen. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehendsten erreicht.
§18. Gerichtsstand
Der/die Kursteilnehmer/in kann Funkajaks nur an dessen Gerichtsstand verklagen. Gerichtsstand ist Lüneburg. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland und der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können.